Ein Arbeitgeber kauft seinen Arbeitnehmern monatlich das Deutschlandticket
Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter bei ihrem Weg zur Arbeit finanziell unterstützen möchten, kaufen ihnen monatlich ein Jobticket. Dieses ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist beispielsweise, dass Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Dann ist das Jobticket ein Sachbezug. Dieser Sachbezug ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Als Nachweis muss der Arbeitgeber den Beleg für die erworbenen ÖPNV-Tickets aufbewahren.
Das gilt genauso auch für das ab Mai geltende Deutschlandticket. Dieses kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten entweder verbilligt oder unentgeltlich überlassen.
Gut zu wissen
Das Deutschlandticket als Jobticket zählt nicht zur 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket neben der vollen Ausnutzung der 50-Euro-Freigrenze gewähren.