Im Streit um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen möchte das baden-württembergische Wirtschaftsministerium nun einen Schlussstrich ziehen. Wie der Staatsanzeiger unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichtet, schlägt die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) vor, dass Zuschüsse, die auf Basis der Richtlinie von Mitte März 2020 bewilligt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereits erfolgte Rückzahlungen sollen erstattet werden.
„Mein Ziel ist es, die Weichen dafür noch in dieser Legislaturperiode zu stellen“, so Nicole Hoffmeister-Kraut in Stuttgart. Am 8. März 2026 ist Landtagswahl, danach endet die Amtszeit der grün-schwarzen Landesregierung.
Ziel ist möglichst unbürokratische Rückabwicklung
Wie hoch die Belastung für die Staatskasse am Ende ausfällt, ist laut Wirtschaftsministerium derzeit noch unklar. Einem Sprecher zufolge gehe es um 62.200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bislang von Kleinbetrieben und Selbstständigen zurückverlangt habe.
Nach Angaben der Ministerin laufen dazu bereits Gespräche mit dem Finanzministerium. Entscheidend sei, dass die finanziellen Mittel schnell bereitgestellt werden. Ziel sei eine möglichst unbürokratische Rückabwicklung. Zunächst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.
VGH stärkt Unternehmen den Rücken
Auslöser für den Vorstoß ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: In mehreren Verfahren bekamen Unternehmende recht, weil die Rückforderungsbescheide nach Auffassung des Gerichts nicht konkret genug formuliert waren. Die betroffenen Unternehmen wehrten sich erfolgreich gegen die Forderungen des Landes.