Ob aus finanzieller Verzweiflung, Überzeugung oder weil KundIn Druck macht, körpernahe Dienstleistungen sind noch voraussichtlich bis 31.1.2020 untersagt. Das gilt auch für FriseurInnen. Verstöße gegen die aktuellen Corona-Auflagen können dabei teuer werden und da ist das Delikt der Schwarzarbeit noch gar nicht mit einbezogen.
Der Corona-Bußgeldkatalog gibt länderspezifisch einen Überblick darüber, welche Sanktionen zu erwarten sind, wenn gegen Verordnungen und Maßnahmen im Kampf gegen des Corona-Virus verstoßen wird. Wer in welcher Höhe wofür aufkommen muss, haben wir herausgefiltert:
Baden-Württemberg
Anbieten einer Dienst- oder Handwerksleistung, bei der der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann
Sanktion: 1000 €
Wer muss zahlen: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä.
Betrieb von untersagten Einrichtungen
Sanktion: 250 bis 5.000 €
Wer muss zahlen: Betreiber/in, Anbieter/in
Verstoß gegen mehrere Tatbestände
Sanktion: bis 25.000 €
Bayern
Durchführung von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie z. B. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe.
Sanktion: bis 5000 €
Wer muss zahlen: Verantwortliche/r des Dienstleistungsbetriebs, i.d.R. Betriebsinhaber/in
Berlin
Öffnen von Dienstleistungsgewerbe oder Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege ohne Ausnahme (helfende Berufe, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendige Leistungen)
Sanktion: 1.000 – 10.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber/in bzw. Geschäftsführung
Verstoß gegen mehrere Tatbestände
Sanktion: Das Bußgeld kann angemessen erhöht werden
Brandenburg
Erbringung oder Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung, ohne dass eine Ausnahme nach § 9 Absatz 2 vorliegt (i.d.R. medizinische Behelfe)
Sanktion: 250 - 10.000 €
Wer muss zahlen: Dienstleistende/r, Geschäftsführung und Leistungsempfänger/in
Verstoß gegen mehrere Tatbestände
Sanktion: bis zu 25.000
Bremen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Nagelstudios sind gesclossen.
Erbringung von Dienstleistungen an Kunden.
Sanktion: Hier liegen uns keine Angaben vor
Hamburg
Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege (Friseurhandwerk, Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe) sind untersagt. Dies gilt nicht für medizinisch notwendige Dienstleistungen.
Sanktion: 1.000 - 5.000 €
Wer muss zahlen: Betriebsinhaber/in, bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä
Hessen
Körpernahe Dienstleistungen sowie solche im Bereich der Körperpflege sind verboten. (...) Zu den untersagten körpernahen Dienstleistern gehören u.a. Barbershops, Brow-Bars, Frisörbetriebe, Kosmetikstudios (auch, wenn diese an Hautarztpraxen angeschlossen sind) Kosmetische Fußpflege, Nagelstudios, Wimpernstudios.(...) Die untersagten körpernahen Dienstleistungen und solche der Körperpflege dürfen auch nicht bei der Kundschaft, beispielweise im Rahmen eines Hausbesuchs,oder in sonstiger Weise außerhalb der ei-genen Geschäftsräume erbracht werden.
Öffnung eines Dienstleistungsbetriebs im Bereich der Körperpflege
Sanktion: 200 bis 1.000 €, abhängig von Geschäftsgröße und Gewicht des Versto-ßes
Wer muss zahlen: Dienstleister/in
Mecklenburg-Vorpommern
Auf mobiles Frisieren wird nicht explizit eingegangen, Bußgelder entstehen beim
unzulässigen Betrieb des Dienstleistungsbetriebs
Sanktion: 1.000 - 2.000 €
Wer muss zahlen: Betriebsinhaber/in
Niedersachsen
Allgemeines Betriebs- und Dienstleistungsverbot
Betrieb einer der Einrichtung:
Sanktion: 3.000 - 10.000 €
Wer muss zahlen: Betreiber/in, Geschäftsführung, Dienstleister/in
Nordrhein-Westfalen
Konkretisierte Lockdown-Regelungen nach dem 16.12.20: Aufgrund von Nachfragen wird bei den „Regelbeispielen“ von unzulässigen Dienstleistungen jetzt auch ausdrücklich das Friseurhandwerk aufgenommen.
Anbieten einer Dienst- oder Handwerksleistung, bei der ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann.
Sanktion: 1.000 Euro
Wer muss zahlen: Betriebsinhaber/in, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä.
Rheinland-Pfalz
Kann das Abstandsgebot nach (...) zwischen Personen wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, wie in Friseursalons, Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt.
Sanktion: Hier liegen uns keine Angaben vor
Saarland
Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels sowie die Öffnung von Ladenlokalen, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist.
Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt.
Verstoß gegen das Verbot der Öffnung von Ladengeschäften
Sanktion: bis 2.000 €
Wer muss zahlen: Betreiber/in, sonstiger Verantwortlicher
Verbotswidriges Erbringen körpernaher Dienstleistungen
Sanktion: bis 1.500 €
Wer muss zahlen: Betreiber/in, sonstiger Verantwortlicher
Sachsen
Untersagt ist (...) der Betrieb von Betrieben im Bereich der körpernahen Dienstleistung, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen bis 07.02.21.
Öffnung oder Betreiben von nicht zulässigen Einrichtungen, Betrieben
Sanktion: 1.000 €
Wer muss zahlen: Geschäftsbetreiber/in, Betriebsverantwortlicher/in
Sachsen-Anhalt
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen (...) bleiben möglich.
Sanktion: Hier liegen uns keine Angaben vor
Schleswig-Holstein
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu schließen. (Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 75)
Erbringung von Dienstleistungen mit Körperkontakt
Sanktion: 500 bis 2.000 €
Wer muss zahlen: Dienstleister/in
Ausführen von Tätigkeiten am Gesicht einer Kundin oder eines Kunden
Sanktion: 500 bis 2.000 €
Wer muss zahlen: Dienstleister/in
Thüringen
Unberührt von den Schließungen bleiben Dienstleistungen und Angebote, die ohne Präsenz vor Ort durchgeführt werden.
Sanktion: Hier liegen uns keine Angaben vor.
HINWEIS: Die Angaben sind ohne Gewähr und wurden mit bestem Wissen und Gewisssen von uns zusammengetragen. Nicht in jedem Bundesland ist die Informationslage transparent gestaltet.