44 am Arbeitsplatz übertragene Covid-19 Fälle bei Friseuren 01-11 2021
Wie die BGW (Deutsche Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) auf imSalon.de Anfrage mitteilte, gab es für die Branche „Friseurhandwerk“ bis zum 30. November 2021 bundesweit insgesamt 160 meldepflichtige Verdachtsmeldungen einer COVID-19-Erkrankung eines Friseurs, von denen bisher gerade mal 44 Fälle als Berufskrankheit anerkannt wurden, also auf eine Übertragung am Arbeitsplatz zurückführbar sind. Bis Ende Oktober 2021 waren es 155 Fälle, von denen 40 anerkannt wurden. Das sind 4 Fälle innerhalb der gesamten Friseurbranche, die im Monat November dazukamen.
Da die deutschen Corona-Auflagen und Hygienemaßnahmen weitestgehend identisch mit den österreichischen sind, ist davon auszugehen, dass die Zahlen in Österreich entsprechend sind und damit verhältnismäßig noch niedriger ausfallen sollten.
Von 240.000 beim BGW versicherten tätigen Friseuren in Deutschland haben sich demnach gerade mal 0,02 % der gemeldeten Friseure nachweislich mit Covid-19 am Arbeitsplatz infiziert.
Insgesamt (bundesweit und für alle bei der BGW versicherten Branchen) wurden der Genossenschaft für Wohlfahrtspflege bis zum 30. November 2021 insgesamt 126.484 meldepflichtige Verdachtsfälle einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit gemeldet, von denen bisher 83.974 Fälle als Berufskrankheit anerkannt sind.
Im November kamen 2.679 Verdachtsfälle dazu.
Damit sind Friseure gerade mal für 0,05% der anerkannten Fälle innerhalb der BGW verantwortlich.