Stolperfalle N°1: Woher kommt das Bild, oder: „Das Urheberrecht“
Jedes Bild hat einen Urheber (= der Fotograf) und nur dieser kann die Erlaubnis geben, dass man sein Bild verwenden darf. Diese Erlaubnis nennt man ein „Nutzungsrecht“ - ohne dieses Nutzungsrecht, darf man ein Bild nicht verwenden. Nimmt man es dennoch, z.B. für die eigene Webseite, hat der Fotograf das Recht zu klagen.
Stolperfalle N°2: Die Bildersuche, oder: „Das macht doch jeder“
Auf Google, Instagram, Pinterest & Co gibt es zu jedem Thema abertausende Bilder und man kann jedes mit einem Klick abspeichern. Das ist verlockend und wird oft gemacht, um es dann zu nutzen.
„Das macht doch jeder!“ ist aber kein guter Berater, wenn es um Fotos im Internet geht. Unrechtmäßige Fotonutzung ist klagbar, auch wenn man das nicht wusste oder die anderen es auch tun.
Stolperfalle N°3: Die Lizenz bestimmt!
Der „Bilder-Kaufvertrag“ (=die Lizenz) sagt, was Du mit den Bildern tun darfst. An die abgemachten Punkte dieser Lizenz gilt es sich halten. Diese können sehr unterschiedlich sein, Beschränkungen sind ganz normal, z.B. in puncto
- Drucken lassen & Nutzen z.B. für Flyer
- für Werbung verwenden (also in Inseraten, Presseaussendungen, etc)
- auf Social Media posten
- zeitliche Begrenzungen („nur ein Jahr verwendbar“)
- Weitergabe von Bildern, siehe Stolperfalle N°4!
- Auch die Bilder, die ihr von Euren Industriepartnern bekommt, haben Lizenzen - klärt immer ab, wie ihr diese Bilder einsetzen dürft.
Stolperfalle N°4: Bilder kaufen - Bilder weitergeben
Es gibt Bilddatenbanken wie z.B. AdobeStock, wo man Bilder kaufen und rechtlich abgesichert nutzen kann. Diese dürfen dann z.B. auf der Webseite verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist aber nicht erlaubt.
Beispiel: Hat der Salon die Bildrechte gekauft, gilt das Nutzungsrecht nur für den Salon. Die Salonchefin darf die Bilder nicht für ihre privaten Kanäle verwenden oder den Friseurkolleginnen weitergeben. Dies gilt nicht nur für Bilder aus Datenbanken, sondern für alle Fotos und Bilder.
Stolperfalle N°5: Der Fotocredit
In den meisten Fällen muss mit einem Foto auch der sogenannte „Fotocredit“ veröffentlicht werden. Das ist immer der Fotograf selbst. Dieser kann bestimmen, was als Fotocredit gilt, z.B. sein Name („Credit: Franz Fotobot“) oder seine Firma („Credit: Fotobotphotography“).
- Ob und was als Credit anzugeben ist, steht in der Lizenz.
- Der Credit muss beim Bild stehen, ein Sammeln aller Credits z.B. im Impressum oder am Ende einer Seite reicht nicht.
- Wichtig: Nur weil Du den Fotocredit nennst, darfst Du ein Bild noch lange nicht verwenden - die Nutzungsrechte brauchst Du immer on top.
Stolperfalle N°6: Fotos von Mitarbeitern
Nicht nur Berufsfotografen genießen das Urheberrecht – auch Privatpersonen. Machen Deine Mitarbeiter z.B. Fotos von Frisuren für die Salonwebseite, sollet ihr das Nutzungsrecht schriftlich festhalten (z.B. im Arbeitsvertrag). Nur weil die Fotos in der Arbeitszeit gemacht werden, heißt das nicht, dass sich die Nutzungsrechte automatisch an den Salon übertragen.
Stolperfalle N°7: Das Vorher-Nachher-Foto
Schwierig! Ist die Kundin auf dem Foto zu erkennen, gilt zusätzlich zum Urheberrecht noch das „Recht am eigenen Bild“. Das sagt, dass die Person auf dem Foto nicht ohne ihre Erlaubnis veröffentlicht werden darf. ► Hier findet ihr unsere Vertragsvorlage für Vorher-Nachher-Bilder!