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23.11.2021

5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - die Details für Friseure

Friseurbetriebe sind zu schließen, mobile Dienstleistungen nicht zulässig, Click and Collect erlaubt ...  

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Am Abend nach der Sitzung des Hauptausschusses wurde die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung veröffentlicht und ist mit 22.11.2021 in Kraft getreten. Diese besagt, dass alle Betriebsstätten der Friseurbetriebe in Österreich ab dem 22. November 2021 geschlossen bleiben müssen. Mobile Dienstleistungen sind nicht zulässig, aber Click and Collect ist erlaubt: 

  • Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen dürfen nicht betreten werden.
  • Die Erbringung mobiler Dienstleistungen ist nicht zulässig.
  • Die Abholung vorbestellter Ware ist erlaubt.
  • Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken sind nur jeweils gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt zulässig.
  • Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken sind zulässig (2G-Nachweis und FFP2-Maske).

Weitere Informationen findet ihr unter: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/friseure/corona.html
 

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