Wann ist etwas "barrierefrei"?
Hinter dem Wort stehen viele alltägliche Dinge, an die man nicht denkt, wenn man nicht betroffen ist. Das sind z.B.
- Stufen: Mit Rollatoren und Kinderwagen mühsam, für Rollstuhlfahrer*innen eine echte Hürde. Barrierefreie Räume haben keine Stufen oder es werden Lösungen wie (mobile) Rampen angeboten.
- Informationen: Wissenswertes zu Anfahrt und Preisen muss für alle zugänglich sein, z.B. auch für blinde Menschen. Hier kann per Telefon Auskunft gegeben werden oder die Infos sind auf der Webseite leicht auffindbar.
- Preissschilder bzw. Flyer und Werbeschilder für eine Rabattaktion: Eine Person mit Sehschwäche kann das Angebot nicht wahrnehmen. Preisschilder mit zu kleinem Text sind nicht für alle lesbar.
- Digitale Barrierfreiheit: Im Social Media und auf der Webseite lieber auf Text verzichten, der von Vorleseprogrammen nicht als solcher erkannt wird (z.B. Text in Bildern oder auf Fotos), aber auch: Niedriger Farbkontrast auf der Webseite / auf Plakaten, etc.
- Dienstleistungen für alle: Dienstleistungen müssen von allen Kundinnen und Kunden wahrgenommen werden können. Ist z.B. das Waschbecken im Salon nicht mit Rollstuhl verwendbar, kann der Service nicht wahrgenommen werden.
- Handlauf: Fehlt der Handlauf an einer Treppe, ist es nicht leicht hinauf- und hinterzukommen.
- Ungekennzeichnete Glastüren/-wände sind eine Gefahr für Menschen mit Sehschwäche, Kinder und alle, die unachtsam oder in Eile sind.
Ist fehlende Barrierefreiheit strafbar?
Nun ist seit diesem Jahr ein barrierefreier Salon zwar Pflicht, seit 2016 bestimmt das Motto der "Zumutbarkeit". Was das genau bedeutet, ist nicht festgelegt und kann nur in einem Beratungsgespräch mit der WKO geklärt werden.
Wer nichts zur Barrierefreiheit beiträgt, ist dann strafbar, wenn sich jemand beschwert. Wenn in der Schlichtungsstelle der WKO keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, kann auch geklagt werden.
In einem solchen Fall ist nicht ausschlaggebend, ob der Salon komplett barrierefrei ist, sondern ob überhaupt etwas gemacht wurde. Es ist z.B. einem Salon nicht zumutbar bestehende Bausubstanz aufwendig umzubauen, wenn sich die Kosten dafür nicht in den Umsätzen widerspiegeln. Es werden auch kleine Schritte betrachtet, die man in Richtung Barrierefreiheit gesetzt hat.
Barrieren entfernen: Kleine Dinge - große Wirkung
Es gib sehr einfache Lösungen, mit denen viel getan ist. Vorausschauen, Mitdenken und Hilfsbereitschaft sind ein guter Anfang. Sie können z.B. ohne Umbaumaßnahmen
- Kunden mit Kinderwagen und Rollator in den Salon helfen, die Türe aufhalten, etc
- Außen eine tastbar markierte Klingel anbringen, für all jene, die Hilfe beim Hereinkommen brauchen.
- Blinden Kunden von den Rabatten erzählen, oder ihnen anbieten, die Aktionen im Newsletter zu bekommen (für Mails gibt es spezielle Vorleseprogramme).
- eine mobile Rampe für Kundinnen im Rollstuhl anbieten.
- Auf den stufenlosen Hintereingang hinweisen, wenn es einen gibt.
- ein mobiles Waschbecken bereitstellen.
- Hausbesuche anbieten.
- Handläufe und Leuchtstreifen an den Stufen anbringen.
Barrierefreiheit als wirtschaftliche Chance
Ein Fokus Barrierefreiheit sollte als wirtschaftliche Chance gesehen werden. Wer seinen Friseursalon für alle erreichbar macht, hat einen Wettbewerbsvorteil und einen größeren potenziellen Kundenkreis.
Zudem geht man nicht das Risiko ein, treue Stammkunden im Alter zu verlieren, denn die Entwicklung der Gesellschaft führt zu immer mehr älteren Menschen. Barrierefreiheit schafft gegenüber der Konkurrenz Vorteile. Neue Kunden werden angesprochen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind und gerne in einen Salon kommen werden, in dem sie sich ohne Hürden frei bewegen können.
Wenn Sie schon einen barrierefreien Salon haben, können auch auf Ihrer Webseite Angaben zur Erreichbarkeit und den Räumlichkeiten machen. Das ist häufig eine wesentliche Entscheidungshilfe für Menschen mit Behinderungen!
Neu ab 28.Juni 2025 - EAA Barrierefreiheitsgesetz
Mit dem "European Accessibility Act" (EAA) wurden 2019 neue Anforderungen an digitale Anwendungen beschlossen, die mit 28.Juni 2025 verpflichtend umgesetzt werden müssen.
Dies betrifft z.B. Onlineshops, Apps, Bankdienstleistungen, Software und Online-Terminbuchung. Diese Anwendungen müssen digital barrierefrei nutzbar sein.
Friseurdienstleistungen sind dann betroffen, wenn z.B. die Termine online gebucht und Produkte über die Webseite bestellt werden können. Weder der Produktverkauf, noch die Dienstleistung selbst fällt darunter, jedoch die Webseite als "elektrischer Geschäftsverkehr".
Aber Achtung: Die Anforderungen müssen erst ab einem Jahresumsatz von 2 Mio Euro verpflichtend umgesetzt werden.
► Weitere Infos im Folder der WKO
Barrierecheck der WKO
Die Wirtschaftskammer bietet kostenlose Informationsgespräche zu Barrierefreiheit an. Hier gibt es Tipps, wie ohne großen finanziellen Aufwand mehr Barrieren abgebaut werden können. Für Umbauarbeiten gibt es zudem Förderungen.
Im "Barrierecheck" der WKO kann man sich einen anonymen Überblick verschaffen, wie gut der eigene Salon in Sachen Barrierefreiheit aufgestellt ist. Hier klickt man sich durch und kann die eigenen Salon-Begebenheiten angeben - von Gangbreite bis Straßenbelag. Der Check ist sehr empfehlenswert und ein echter Augenöffner für alle Nicht-Betroffenen.