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CREDITS Hintergrund: Sitti, ki generiert | Beleg: Roman | Scan: Blende11.photo

07.01.2026

Beleglotterie ab Herbst `26: möglicher Kampf gegen Schwarzarbeit

Wenn alle KundInnen einen Kassenbon einfordern, dann würde das einen ordentlichen Druck auf Salonunternehmen und Barbershops ausüben. Im Friseurhandwerk könnte dieses neue Gesetz für Bewegung sorgen…

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Ein Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS sieht die Einführung einer Beleglotterie vor. Im Finanzausschuss des Nationalrats wurde am 15. Dezember 2025 der Startschuss für eine Beleglotterie gesetzt: Der Ausschuss schickt das Gesetz, welches im Herbst 2026 wirksam werden soll, in Begutachtung. Bis 13. Jänner 2026 können Stellungnahmen eingebracht werden.

Das Ziel ist klar: KundInnen sollen eine Rechnung verlangen, damit Umsätze seltener „unter dem Radar“ verschwinden.

Die von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) als “Transparenzoffensive” beworbene Aktivität sollen ab Herbst 2026 VerbraucherInnen für das Hochladen ihrer Kassenbons mit großangelegten Gewinnspielen belohnen.

Gerade für das Friseurhandwerk kann dies ein Hebel im Kampf gegen die Schattenwirtschaft sein, sofern die Umsetzung praxistauglich wird.
 

Was will die Beleglotterie?

Die Kernidee ist ganz einfach: Jeder Kunde, jede Kundin, die nach einem Einkauf, Restaurant- oder auch Friseurbesuch einen gültigen Kassenbeleg einreicht, nimmt an monatlichen Ziehungen teil, bei denen es hohe Bargeldsummen zu gewinnen gibt.

Damit soll ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, um Quittungen/ Kaufbelege aktiv im Salon, Geschäft, Restaurant, etc. einzufordern.

Eine Begrenzung für Endverbraucher, wie viele Quittungen ein einzelner hochladen darf, gibt es nicht.
 

So soll die Beleglotterie funktionieren!

Auf jedem Kassenbon muss sich ein QR-Code befinden, den EndverbraucherInnen über die FinanzOnline-App “FON+” einscannen oder per E-Mail einsenden. Jeder eingesendete Bon nimmt automatisch an der Lotterie teil. 

  • Monatliche Ziehungen: 100 Gewinne zu je 2.500 € steuerfrei
  • Sonderziehungen: zweimal jährlich 2 Gewinne zu je 250.000 € steuerfrei

Teilnahme gilt für Menschen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich.

Zeitplan: Start frühestens ab Oktober 2026

Das Gesetz soll – sofern beschlossen – mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten und bis 31. Dezember 2029 laufen.
Wichtig: Aktuell ist es noch nicht beschlossen, sondern in der Begutachtung bis 13. Jänner 2026.

Chance fürs Friseurhandwerk

Im Salon passiert „Schwarzarbeit“ selten als großes Drama – sondern oft kleinteilig: Barzahlung ohne Beleg, „schnell zwischendurch“, Hausbesuche am Abend, Dienstleistungen ohne ordentliche Erfassung. Genau hier setzt die Logik der Beleglotterie an:

Wenn KundInnen häufiger automatisch einen Beleg verlangen, wird Schwarzumsatz unattraktiver und Pfuschdruck spürbar reduziert.

Die geplante Beleglotterie ist ein optimistischer Ansatz, der KundInnen zu Verbündeten im Kampf gegen Schwarzarbeit machen will – und damit ehrliche Friseurbetriebe stärken kann.

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