Was will die Beleglotterie?
Die Kernidee ist ganz einfach: Jeder Kunde, jede Kundin, die nach einem Einkauf, Restaurant- oder auch Friseurbesuch einen gültigen Kassenbeleg einreicht, nimmt an monatlichen Ziehungen teil, bei denen es hohe Bargeldsummen zu gewinnen gibt.
Damit soll ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, um Quittungen/ Kaufbelege aktiv im Salon, Geschäft, Restaurant, etc. einzufordern.
Eine Begrenzung für Endverbraucher, wie viele Quittungen ein einzelner hochladen darf, gibt es nicht.
So soll die Beleglotterie funktionieren!
Auf jedem Kassenbon muss sich ein QR-Code befinden, den EndverbraucherInnen über die FinanzOnline-App “FON+” einscannen oder per E-Mail einsenden. Jeder eingesendete Bon nimmt automatisch an der Lotterie teil.
- Monatliche Ziehungen: 100 Gewinne zu je 2.500 € steuerfrei
- Sonderziehungen: zweimal jährlich 2 Gewinne zu je 250.000 € steuerfrei
Teilnahme gilt für Menschen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich.
Zeitplan: Start frühestens ab Oktober 2026
Das Gesetz soll – sofern beschlossen – mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten und bis 31. Dezember 2029 laufen.
Wichtig: Aktuell ist es noch nicht beschlossen, sondern in der Begutachtung bis 13. Jänner 2026.
Chance fürs Friseurhandwerk
Im Salon passiert „Schwarzarbeit“ selten als großes Drama – sondern oft kleinteilig: Barzahlung ohne Beleg, „schnell zwischendurch“, Hausbesuche am Abend, Dienstleistungen ohne ordentliche Erfassung. Genau hier setzt die Logik der Beleglotterie an:
Wenn KundInnen häufiger automatisch einen Beleg verlangen, wird Schwarzumsatz unattraktiver und Pfuschdruck spürbar reduziert.
Die geplante Beleglotterie ist ein optimistischer Ansatz, der KundInnen zu Verbündeten im Kampf gegen Schwarzarbeit machen will – und damit ehrliche Friseurbetriebe stärken kann.