Am 9.7.2020 hat der Nationalrat beschlossen, die COVID- Bonuszahlungen gem. § 124b Z 350 lit a EStG, die bereits ESt- und SV-frei sind, auch vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und von der Kommunalsteuer rückwirkend frei zu stellen (§ 41 Abs 4 lit g FLAG, § 16 Abs 14 KommStG) sind.
Die Bestätigung durch den Bundesrat erfolgte erst im September, nun ist der beschlossene Gesetzestext im BGBl. I Nr. 103/2020 abrufbar.
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COVID-Bonuszahlungen auch DB- und KommSt-frei
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„Es wird davon ausgegangen, dass die COVID-Bonuszahlungen auch DZ-frei sind, da als Bemessungsgrundlage für den DZ die DB-Beitragsgrundlage heranzuziehen ist“, erklärt uns Steuerprofi Dieter Derntl von der taxpro.at.
Dieter Derntl
leitet die renommierte Steuerkanzlei taxpro in Wien und ist seit 30 Jahren auf die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgreich spezialisiert. Wir freuen uns Herrn Dieter Derntl als beratenden Fachmann für Steuer- und Unternehmerangelegenheiten regelmäßig zu Rate zu ziehen zu können.
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