Kein Speichern ohne Grund
Personenbezogene Daten (also z.B. Kontaktdaten, 3G Nachweise) dürfen nach Datenschutzrecht nur gespeichert werden, wenn es dafür einen legitimen Zweck gibt. Seit 5.März 2022 gilt in Österreich die 3G Regelung nicht mehr in Friseursalons / am Arbeitsplatz und damit entfällt dieser "legitime Zweck".
Wer bezahlt den Test?
Die Zeit der unbegrenzten Gratistests ist vorerst vorüber. Daher stellt sich auch die Frage, wer den Test bezahlen muss. Grundsätzlich muss derjenige, der den Test verlangt, ihn auch bezahlen bzw. die Kosten ersetzen. "Dies ergibt sich aus § 1014 ABGB, wonach der Auftraggeber (hier: Friseur) dem Beauftragten (hier: Kunde) sämtliche Kosten des Auftrages (=hier: sich testen zu lassen) zu ersetzen hat", erklärt Mag. Peter Maska von der WKO Wien.
Wann ist 3G/2G diskriminierend?
Wenn der Betriebsinhaber ungeimpften Kunden, weil er die Kosten des Corona-Tests nicht übernehmen will, von der Dienstleistung ausschließt, steht das Argument der Diskriminierung im Raum und kann ggf. sogar zu Klagen führen. Eine 2G Regelung im Salon wäre damit nicht durch das Hausrecht zu argumentieren.