Einlass im Salon nur auf Basis der 3G-REGEL!
GETESTET oder GEIMPFT oder GENESEN
Das gilt als 3G:
• PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
• Antigentest (maximal 48 Stunden alt)
• Selbsttest, der in ein Datenverarbeitungssystemeingetragen wurde (maximal 24 Stunden alt)
• Test vor Ort im Salon unter Aufsicht vom BetreiberIn oder MitarbeiterIn (gültig für die Dauer des Aufenthaltes im Friseursalon)
• Impfnachweis (ab 22. Tage nach Erstimpfung)
• Nachweis der Erkrankung (maximal 6 Monate alt)
• Antikörpernachweis (maximal 3 Monate alt)