„Die Regierung ist angelobt und das Regierungsprogramm ist veröffentlicht. Ich habe das Regierungsprogramm bewertet, inwieweit unsere Forderungen im Bereich des Gewerbes berücksichtigt wurden und wo die Regierung in die richtige Richtung steuert“, gibt Landesinnungsmeister der Friseure Salzburg und Bundesinnungsmeister, Wolfgang Eder, in einer Aussendung an seine Mitgliedsbetriebe via WKO-App bekannt. „Die Position des Handwerks und Gewerbes konnten im sensiblen Bereich der Gewerbeordnung vollinhaltlich durchgesetzt werden“, so Wolfgang Eder.
Das wird für das Friseurhandwerk relevant:
Keine Reduzierung der reglementierten Gewerbe
Die NEOS, aber auch andere Parteien forderten immer wieder eine Reduzierung der reglementierten Berufe auf 26. Das hätte auch uns Friseure betroffen. Aufgrund der gemeinsamen Vorarbeiten, Bundesinnung und der Q2-Offensive (WKO-Initiative „Qualifikation schafft Qualität“, Anm.), konnte der Angriff auf die duale Ausbildung, den fairen Wettbewerb und die Qualität der Gewerbe- und Handwerksbetriebe, abgewehrt werden. Damit wurde eine Forderung des Wirtschaftsbundes durchgesetzt.
Objektivierung der individuellen Befähigung
Entsprechend der langlaufenden Initiativen des Handwerks und Gewerbes konnte eine bundesweite Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren und ein Bekenntnis zur Objektivierung der individuellen Befähigung (Stichwort: Netzwerk der Kompetenzen) erreicht werden.
Aufwertung von Lehre und Berufsbildung
Die Abschaffung der Basisförderung für Lehrlinge stand im Raum. Durch intensiven Einsatz, der Bundesinnung für Friseur*innen, konnte diese Förderung gesichert werden und die Kosten für die LAP (Prüfungstaxe) werden übernommen.
Die Bildungsausgaben des Bundes für die allgemeine und die akademische Bildung sind ungleich höher als für die der Berufsbildung. Hier wird ein Ausgleich geschaffen. Unter anderem wird es eine "Förderung der Vorbereitungskurse für Meisterprüfungen" geben.
Änderung der Bildungskarenz und ab 01.01.2026 Ersatz durch eine treffsichere Nachfolgeregelung / Qualifizierungsoffensive
Ausbildungen, die während der Bildungskarenz gemacht werden, sollen auch einen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Daher sollen strengere Kriterien wie etwa ECTS-Anforderungen (Bewertungssystem, Anm.), Anwesenheitsverpflichtungen und Verwertbarkeit am Arbeitsmarkt gelten.
Eine Verlängerung der Karenzzeit wird unterbunden.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Euro ohne KV-Bindung
Die steuerfreie Mitarbeiterprämie ist eine gute Möglichkeit, um Arbeitnehmer*innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen und um die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter*innen zu steigern. Sie ist damit eine Win-Win Situation.