Neuerungen telefonisch bei Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder erfragt. Eine entsprechende Verordnung dazu wird vonseiten der Bundesinnung gerade auf den Weg gebracht.
Lockdown light ab 3. November - die Änderungen
- Die 10 m2 Regelung, die für ►Friseure mit Ende Mai aufgehoben wurde, ist zurück im Friseursalon: „Handel und Dienstleistungsbetriebe dürfen weiterhin betreten werden, es müssen jedoch pro Kunden 10m² an Fläche zur Verfügung stehen (wobei bei Geschäften mit einer geringeren Gesamtfläche ein Kunde möglich ist)“ (Quelle: wko.at/ Corona Schutzmaßnahmen neu, Stand 31.10.2020)
- Gesichtsschilder und Visiere sind untersagt, ab sofort müssen eng anliegende Schutzmasken bei allen Dienstleistungen getragen werden (►Gesichtsvisiere nicht mehr als Maskenersatz erlaubt). Unseres Wissens gilt hier auch weiterhin die Übergangsfrist bis 07. November, die mit der neuen Corona-Verordnung mit dem 25.10. in Kraft trat. Ausnahmen: Wer ein ärztliches Attest vorweisen kann, dass er/Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen sollte, darf nach wie vor zu einem Gesichtsvisier greifen.
- Bei gesichtsnahen Behandlungen ändert sich nichts. Hier sind von FriseurIn bzw. Barber/ella und Kunde/in verpflichtend ein eng anliegender Mund-Nasenschutz zu tragen. Ausnahme: Bartpflege und Rasuren.