Um die Kostenbelastung von Unternehmen aufgrund steigender Energiepreise des Jahres 2022 abzufedern, wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalzuschuss als Einmalzahlung gewährt.
So funktioniert die Antragstellung
Die Berechnung der Pauschale erfolgt automatisch und beträgt zwischen 110 € und 2.475 €. Sowohl die Einreichung als auch die Abwicklung der Förderanträge erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Für die Online-Antragstellung werden nur eine Handysignatur (so beantragen Sie eine Handysignatur) und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) der Bundesregierung benötigt.
Vom 8. August bis 30. November 2023 können ihre Anträge auf www.energiekostenpauschale.at gestellt werden.