UPDATE 2.11.2022:
Antragsstellung
Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss fest steht: 07. November 2022 bis 21. November 2022, die Voranmeldung erfolgt über den Fördermanager der aws.
Weitere Infos finden Sie ► HIER:
Energieintensive Unternehmen sollen mit insgesamt 1,3 Mrd. Euro gefördert werden. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese 3-Prozent-Hürde nicht.
Was bedeutet das für Friseurunternehmen?
"Friseurbetriebe sind keine energieintensiven Betriebe", erklärt Bundesinnungsmeister der Friseure, Wolfgang Eder und erklärt, "Im Friseursalons liegt der Energiekostenanteil bei durchschnittlich 1 - 1,5 %." Damit fällt die Friseurbranche aus dem Förderungsraster '3 % Energiekosten vom Umsatz' heraus.
Für Friseurbetriebe, deren Umsatz unter 700.000 Euro jährlich beträgt, gibt es diese 3-Prozent-Hürde nicht.
Analog zur Förderrichtlinie „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ werden Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).
"Es wird weiter verhandelt, sodass auch Klein- und Mittelständische Betriebe unterstützt werden", erklärt uns Wolfgang Eder und betont, "Als Personalintensive Branche benötigen Friseurbetriebe Entlastung bei den steigenden Personalkosten und die viel geforderte Mehrwertsteuerreduktion." Dafür setzt sich die Bundesinnung seit geraumer Zeit massiv ein.
Voraussetzungen
Als Förderkriterium setzen FörderungswerberInnen bis 31. März 2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich.
- Beleuchtung Schaufenster/ Fassade: Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 21:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet.
- Heizungen im Außenbereich, z. B. Heizschwammerl, müssen ausgeschaltet werden.
- Türen von Salons dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden.
Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro wird die Förderung offengelegt.