Insgesamt 34 Betriebe wurden auf ordnungsgemäße Beschäftigung der Dienstnehmer, die Einhaltung der Registrierkassenverordnung und die Abfuhr sämtlicher Abgaben geprüft. Dabei konnten 20 Übertretungen gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt werden.
Vor allem geringfügig Beschäftigte waren davon betroffen. Darüber hinaus wurden zwei illegal beschäftigte Ausländer, vier Schwarzarbeiter sowie drei Personen, welche die Arbeitsaufnahme nicht beim AMS gemeldet hatten, angetroffen. Bei letzteren besteht daher der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug, also Schwarzarbeit bei gleichzeitigem Beziehen von Sozialleistungen wie Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld.
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Finanzpolizei: Barbershop-Kontrollen in 34 Betrieben endet mit 29 Verstößen
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In 9 Fällen entsprachen die Registrierkassen nicht den technischen Anforderungen. Auch kam ein Betrieb der Belegerteilungspflicht nicht nach. Bei zwei Barbershops konnten knapp 11.250 Euro an Abgabenschulden eingebracht werden.
„Die Schwerpunktaktion der Finanzpolizei zeigt jedenfalls einmal mehr, dass die Beschwerden der Branchenvertreter durchaus zu Recht bestehen. Die scheinbar so günstigen Preise mancher Barbershops werden durch Abgabenhinterziehung und Sozialleistungsbetrug zum Schaden der Allgemeinheit erst ermöglicht“, so Finanzminister Magnus Brunner.
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