Durchschnittlich 143 Tage dauerte 2024 die Arbeitslosigkeit gemeldeter Friseurinnen. Am längsten war die durchschnittliche Verweildauer von Arbeitslosigkeit in Kärnten, Tirol und Wien.
Am kürzesten ist die Dauer der Arbeitslosigkeit unter Friseuren in Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg. In Salzburg betrug die Dauer im Jahresdurchschnitt 88 Tage.
Durchschnittliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit, Friseur*in, in Tagen
2024; Vergleich nach Bundesland
| Bgld | 154 |
| Ktn | 155 |
| NÖ | 133 |
| OÖ | 110 |
| Sbg | 88 |
| Stmk | 113 |
| Tirol | 156 |
| Vbg | 90 |
| Wien | 162 |
| Österreich | 143 |
Mangelberuf Friseur
2024 wurde der Friseur-Beruf vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft als bundesweiter Mangelberuf gewertet. Für 2025 steht der Friseur nur noch regional in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol als Mangelberuf aus.
Als Mangelberufe kommen für die Fachkräfteverordnung Berufe in Betracht, für die pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitssuchende vorgemerkt sind. Die Fachkräfteverordnung ist die Grundlage für die Zulassung von Fachkräften aus Drittstaaten im Rahmen der „Rot-Weiß-Rot-Karte“.
Damit das Friseurhandwerk hier weiterhin zum Zug kommt, ist es wichtig offene Stellen immer auch dem AMS zu melden.
Weitere Informationen zum Thema ► Mangelberuf Friseur
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