Vom 10. - 13. März 2025 ist es wieder so weit. Dann sind alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, ihre Innungs-Vertreterinnen und Vertreter zu wählen.
Gewählt wird im jeweiligen Bundesland. Für die Friseurbranche dürfen zwischen 402 Mitglieder im Burgenland bzw. 1.902 Mitglieder in Niederösterreich (größte Anzahl) wählen. Zur Wahl stehen wahlwerbende Gruppen und Personen, die von diesen Teams für die jeweilige Landesinnung aufgestellt und eingebracht wurden.
Auf imSalon.at findet ihr die jeweilige Liste der zur Wahl stehenden Personen, sowie alle Informationen zu Wahl, Wahlkarte, Wahllokal und Termine für euer Bundesland:
►WIEN
►NIEDERÖSTERREICH
►OBERÖSTERREICH
►BURGENLAND
►STEIERMARK
►SALZBURG
►KÄRNTEN
►TIROL
►VORARLBERG
Wer ist wahlberechtigt?
Jedes Innungsmitglied, das zum Stichtag 25.11.2024 ein Friseurunternehmen führt und dessen Gewerbeberechtigung nicht ruhend gestellt ist.
Was ist die WKO? Was ist die Friseurinnung?
Die WKO, oder auch WKÖ, ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Unternehmenden in der Wirtschaft und im Handwerk. Sie besteht aus der Wirtschaftskammer Österreich mit Sitz in Wien und neun Wirtschaftskammern in den jeweiligen Bundesländern. Ihr gehören 130 Fachverbände an, „Friseure“ ist einer davon. Finanziert wird die WKO über die verpflichtenden Kammerumlagen aller Mitglieder und kann somit unabhängig und weisungsfrei (ohne Staatseinfluss) agieren.