So geschehen bei den KollegInnen in Altmünster. Was tut man dann? Kann man sich wehren? Wir haben mit Friseur Reiter gesprochen.
Im Interview mit Katja Ottiger
Was genau ist passiert und wann?
Friseur Reiter: Gestern, am Montag, sind uns an der Fensterscheibe des Geschäftes zwei kreisrunde Pickerl mit dem Wortlaut: „Dieser Betrieb missachtet Menschenrechte. Geprüft: Anonym“ aufgefallen. Eines klebte direkt über unserem Hinweis, den 2G Nachweis bereitzuhalten, und ein anderes auf der zweiten Scheibe daneben. Von Kunden wissen wir, dass diese Aufkleber bereits am Sonntag da waren.
„Dieser Betrieb missachtet Menschenrechte. Geprüft: Anonym.“
Habt ihr mit der Polizei gesprochen?
FR: Ja, haben wir. Wir wollten das zur Anzeige zu bringen, aber man sagte uns, dass das nicht ginge, da es sich nicht um eine direkte Bedrohung handle.
Unsere Innung meinte, es ginge auch um Sachbeschädigung und wir sollen uns an die Polizei wenden. Die Fensterscheiben waren ja nicht nur durch den Kleber, der sich schwer ablösen ließ, verunreinigt, sondern es wurde auch gegen die Scheiben gespuckt. Für uns schaut es so aus, als hätte da jemand seiner ganzen Wut Ausdruck verliehen.
Gibt es andere Geschäfte mit den gleichen Aufklebern?
FR: Unseres Wissens nach sind wir die einzigen. Wir haben uns in der Gegend umgeschaut, aber derartige Aufkleber weder bei der Kosmetikerin nebenan noch bei einem Wirtn sehen können. Auch in unserer örtlichen Friseurgruppe wissen wir von niemand Weiterem. Da scheint die Frage auf, ob es eine persönliche Sache ist. Das belastet uns natürlich.
Könnte es denn persönlich sein?
FR: Das können wir uns nicht vorstellen. Es geht um die Überprüfung der 2G Regelung und diese kontrollieren wir so, wie das von uns derzeit verlangt wird, nicht mehr und nicht weniger. Wir hatten letzte Woche jemanden, der behauptete, dass es aus Datenschutzgründen nicht rechtens sei, Kunden zu kontrollieren und dass wir das nicht dürften. Diese Person beharrte mehrmals auf diesem Standpunkt. Anders zu handeln ist für uns als Unternehmen nicht möglich, denn die Strafen, die wir bei Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen zu zahlen hätten, hätten wir allein zu tragen.
Neben den Aufklebern gibt es außerdem mehrere Zettel mit „Rechtauslegungen“ gegen das Impfen sowie Auszüge aus der Corona-Verordnung, die die Ausnahmen von der Maskenpflicht thematisieren.