Dein Salon ist für Salons für Ukraine gelistet und eine passende Bewerber*in hat sich gemeldet? Das Arbeitsmarktservice bietet für eine reibungslose Einstellung Hilfe an, welche Schritte bei der Einstellung von geflüchteten Ukrainer*innen berücksichtigt werden sollen.
Vereinfachtes Verfahren über das AMS
Hat der/die Bewerber*in bereits eine „Blau Karte“, kann eine Beschäftigungsbewilligung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden.
Für eine schnelle Abwicklung muss ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung ausgefüllt und mit einer Kopfe des Ausweises für Vertriebene über das angelegte eAMS Konto für Unternehmen hochgeladen werden.
► Download Antrag Beschäftigungsbewilligung
Blaue Karte beantragen
Die Blaue Karte gilt als Aufenthaltstitel, der ausgestellt wird. Sie erleichtert u.a. den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Beantragung erfolgt in den Bezirkshauptmannschaften oder im Magistrat. Nähere Infos zu Beantragung ► hier