Bei unseren deutschen Nachbarn ist es allen Zweithaarstudios, die als medizinische Dienstleister arbeiten, generell gestattet, ihre Studios unter gewissen Voraussetzungen, weiterhin während der Corona-bedingten Schließung von Salons, geöffnet zu haben: ► Zweithaarspezialisten dürfen weiterarbeiten
In Österreich empfielt die Bundesinnung, Zweithaarstudios geschlossen zu halten. Wir haben beim Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder telefonisch nachgefragt und wurden auf die Verordnung BGBl. II Nr. 96/2020 hingewiesen. Demnach ist das "Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten u.a. von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen untersagt ... eine Ausnahme besteht für Gesundheits- und Pflegedienstleistungen."
Das heißt also, das alle Zweithaarspezialisten, die bestehende Verträge mit Krankenkassen (!) haben, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen anbieten. Diese Zweithaarspezialisten fallen daher unter "Heilbehelfe" und dürfen, bzw. sind verpflichtet, im Sinne der Gesunderhaltung der Kunden/Patienten und unter Einhaltung aller Vorsichts- und Hygienemaßnahmen, auch weiterhin eingeschränkt zu arbeiten.
Dienstleistungen aus rein ästhetischen Gründen, sind Friseurdienstleistungen und somit untersagt!
Wie sieht das ein deutscher Zweithaarspezialist? Lesen Sie hierzu: ► Zweithaarspezialisten bleiben offen. Max Rieswick: Perückenstudio ist wie ein Arztpraxis