Wichtig für den Salon:
Wenn du Gutscheine ausstellst, musst du damit rechnen, dass KundInnen sie lange Zeit später noch einlösen wollen, vor allem, wenn ein fixer Euro-Betrag und damit ein konkreter Geldwert draufsteht.
Gutschein-Arten im Salon
Für Friseursalons sind vor allem zwei Arten von Gutscheinen wichtig:
1. Gratis- bzw. Rabattgutscheine
2. Entgeltliche Gutscheine
- Wertgutscheine
- Dienstleistungsgutscheine
Gratis- und Rabattgutscheine
Das sind Gutscheine, für die der Kunde nichts zahlt. Sie werden als Werbung, Kundengeschenk oder sonstige Aktionen ausgegeben.
Beispiele:
Rabattaktionen
- „-10 % auf Ihre nächste Haarfarbe“
- „-20 % auf Balayage im Juni“
Gratisleistungen
- „Gratis Wimpernfärben - Sommeraktion!“
- „€ 10,- Gutschein auf den nächsten Besuch ab € 40,- Rechnungsbetrag!“
Kennenlern-Gutscheine
- „30 % auf Ihren ersten Besuch!“
Kundenkarten / Bonusprogramme
- „10 % auf den Jahresumsatz des Vorjahres – einlösbar bis 31.03.“
Bei solchen Gratisgutscheinen gibt es mehr Spielraum. Man kann eine kürzere Gültigkeit festlegen (z. B. 3 Monate, nur im Aktionszeitraum), weil kein Geld geflossen ist.
Praxis-Tipp:
- Schreibe die Frist klar und gut lesbar auf den Gutschein (z. B. „Gültig bis 30.04.2026“).
- Kein Kleingedrucktes, das Kunden leicht übersehen, das verärgert nur.
- Im Zweifel lieber etwas großzügiger sein – das schafft Vertrauen.
Entgeltliche Gutscheine (Wertgutscheine oder Dienstleistungsgutscheine)
WERTGUTSCHEIN (Euro-Betrag)
Das sind Gutscheine, die KundInnen kaufen, etwa als Geschenk.
Beispiel: „Gutschein im Wert von € 50,-“.
Rechtslage:
- Ohne Befristung: 30 Jahre gültig (allgemeine Verjährungsfrist).
- Eine verkürzte Gültigkeit ist grundsätzlich möglich, aber nur mit sachlich gerechtfertigtem Grund und so, dass KundInnen nicht unzumutbar benachteiligt werden.
Für Friseursalons bedeutet das:
Wenn du Wertgutscheine verkaufst, solltest du sehr vorsichtig mit zu kurzen Fristen sein.
Schreibe das Ausstellungsdatum, aber kein Ablaufdatum, wenn du rechtlich „auf der sicheren Seite“ sein willst.
DIENSTLEISTUNGSGUTSCHEIN (z. B. „Haarschnitt“)
Manche Salons geben keine Geldbeträge, sondern zuvor bezahlte Leistungspakete auf dem Gutschein an:
- „Waschen–Schneiden–Föhn-Paket“
- „Frühlings-Balayage inkl. Pflege & Styling“
- „Verwöhnpaket für den Herren (Schnitt & Bartpflege)“
Achtung, auch diese haben in der Regel eine Gültigkeit von 30 Jahren. Allerdings ändert sich der Wert dieser Dienstleistungen über die Jahre hinweg zugunsten der KundInnen. Ein Haarschnitt wird aufgrund gestiegener Kosten (Löhne, Miete, Produkte) in 10 Jahren deutlich mehr als heute kosten.
Bei reinen Dienstleistungsgutscheinen kann eine kürzere Gültigkeit leichter begründet werden (z. B. 3–5 Jahre), weil sich Preise und Angebote verändern. (Quelle: WKO). Aber es muss darauf geachtet werden, dass KundInnen nicht grob benachteiligt werden. Je kürzer die Frist, desto driftiger muss der Grund sein (z. B. sehr stark wechselnde Leistungen, Aktionen, Trends).
Barauszahlung von Gutscheinen
- Für Gratisgutscheine gibt es grundsätzlich kein Geld.
- Ist der Wert-Gutschein befristet, so muss erst mit Ablauf der Frist eine Barauszahlung angeboten werden - nicht aber, solange er noch gültig ist.
- Ein Anspruch auf Barablöse besteht bei Dienstleistungs-Gutscheinen nicht, wenn das Unternehmen weiterhin bereit ist, die Leistung zu erbringen.
Checkliste:
Das sollte auf jeden Gutschein (oder in die Bedingungen)
Damit es später keine Diskussion gibt, schreibt immer ein Ausstellungsdatum auf den Gutschein!
Must-haves:
- Aussteller/Salonname + Kontakt
- Ausstellungsdatum
- Gutscheinart: Wert (€, z. B. 50 €) oder Dienstleistung (z.B. Waschen-Schneiden-Föhnen)
- Bedingungen (klar & kurz): z. B. „nicht mit anderen Aktionen kombinierbar“
- Optional: Einlösefrist (fair und verständlich)
- Bei Aktionen: Zeitraum, Mindestumsatz, Zielgruppe: „nur NeukundInnen“, „nur Studierende“, etc.
Für die Zukunft: Kulanz & Kundenservice
- Intern sollte es klare Leitlinien dazu geben: Wie gehen wir mit „abgelaufenen“ Gutscheinen um? So vermeidet man Streit und schlechte Bewertungen.
- Auch MitarbeiterInnen gehören dazu geschult. Alle im Team sollten den Unterschied zwischen WERT-Gutschein und GRATIS-Gutschein kennen und wie sie mit abgelaufenen Gutscheinen umgehen sollen.
Wichtiger Hinweis der Redaktion:
Dieser Beitrag bietet einen praxisnahen Überblick für österreichische Friseurunternehmen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Im Zweifel – besonders bei Streitfällen – solltest du dich an:
- deine Wirtschaftskammer
- oder an eine professionelle Rechts- oder Steuerberatung wenden.