CUT THE BULLSHIT. Kolumne von Daniel Golz
Neulich dieses Video:
Ein Bob, komplett verschnitten. Die Kundin verzweifelt, filmt sich, greift selbst zur Schere, macht alles noch schlimmer – und geht dann doch wieder in den Salon, um den Schaden zu „reklamieren“. Der Friseur versucht zu retten, was zu retten ist. Es geht wieder schief. Schnitt. Upload. Hunderttausende Views. Kommentarspalte: Blutdurst.
Das ist die neue Realität.
Google-Bewertungen sind tot.
TikTok ist das neue Amtsgericht.
Ich sage dir ganz ehrlich: Wir Friseure haben daran eine Mitschuld. Nicht, weil wir schlechter geworden sind. Sondern weil wir immer noch so arbeiten, als gäbe es kein Internet, keine Clips, keine viralen Rufmorde in 30 Sekunden.
Was viele nicht wissen – und was in diesen Videos nie erklärt wird – ist die rechtliche Grundlage. Beim Friseur gibt es kein „Gefällt mir nicht, ich will mein Geld zurück“. Der Kunde hat einen Werkvertrag. Der Friseur schuldet ein vereinbartes Ergebnis. Wenn dieses Ergebnis objektiv falsch ist – also nicht nur subjektiv „mäh“, sondern wirklich daneben –, dann hat der Kunde ein Recht auf Nachbesserung. Und zwar zuerst. Immer. Der Salon muss die Chance bekommen, den Fehler zu beheben. Kostenlos. Solange, wie es sinnvoll und technisch möglich ist.
Und jetzt kommt der Teil, den viele übersehen:
Zeit spielt eine Rolle.
Rechtlich gilt beim Friseurbesuch für Kunden grundsätzlich:
→ sofort reklamieren, sobald man bemerkt, dass etwas objektiv falsch ist.
→ am besten am selben Tag oder innerhalb der ersten 1–2 Tage.
Warum? Weil in diesen ersten Stunden und Tagen der Zustand frisch und unverändert ist, und niemand streitig machen kann, wann der Mangel entstanden ist. Dann habt ihr die Chance auf Nachbesserung.