Haarfärbemittel sind für Jugendliche unter 16 Jahren laut EU-Richtlinie „nicht bestimmt“, allerdings wird kein klares Verbot ausgesprochen. Erfahrt hier mehr, wie Friseur*innen mit dem Thema umgehen können ► Haare färben bei Jugendlichen unter 16: nicht verboten, nicht empfohlen – was nun?
Welche Richtlinien gibt es bei Henna- oder Naturfarben?
Die EU-Kosmetikverordnung fordert, folgenden Texthinweis auf Produkten abzudrucken:
„ … Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen. … “
Was ist schwarzes Henna?
Damit das orange-gelbe Henna intensiver und dunkler am Haar wirkt, wird PPD (Para-Phenylendiamin) beigefügt. Diese Substanz kann bei vermehrtem Kontakt Allergien auslösen. In Europa darf kein Para-Phenylendiamin kosmetischen Mitteln hinzugefügt werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Deutschland gibt an, dass für Henna selbst keine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen ist. Wenn allergische Reaktionen auftreten, ist dies laut BfR durch PPD ausgelöst.