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05.04.2011

Impressumspflicht in sozialen Medien

Dass Webseiten von Salons grundsätzlich ein Impressum anführen müssen, ist zwar bekannt - es halten sich jedoch immer noch nicht alle Webseitenbetreiber daran. Das selbe gilt nun auch für den Firmenauftritt im Social Media auf Facebook, Instagram & Co.

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Wer dachte, die eigene Facebook-Seite sei vor dem Paragraphen-Wirrwarr gefeit, dem sei gesagt, dass jede Seite (abseits privater Nutzung) ebenfalls der Impressumspflicht unterliegt.

Das gilt also vor allem dann, wenn die Seite Teil des Salon-Marketings ist und Aufmerksamkeit von neuen Kunden wecken soll, sprich gewerblich ist.Wer das Impressum nicht anführt und jemand klagt, kann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Also: Ganz einfach auf Facebook & Instagram schnell ein Impressum in die Info tippen. Oder den direkten Link zum Impressum der eigenen Website angeben.

So einfach geht das und man erspart sich viel Ärger.

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