Kollektivvertragliche Mindestmonatslöhne ab 1.4.2019
Lohngruppen ab 01.04.2019
1.) Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: € 1.410,--
2.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure: € 1.500,--
3.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure: € 1.530,--
4.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure: € 1.570,--
5.) ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure: € 1.691,--
Lehrlingsentschädigung ab 01.04.2019
1. Lehrjahr: € 540,--
2. Lehrjahr: € 632,--
3. Lehrjahr: € 839,--
4. Lehrjahr: € 927,--
Alle Zahlen gibt's unten auch zum Download!