Modeschule Hallein sucht Praktikumsplätze für Hairstylisten
Die SchülerInnen der "Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei" absolvieren zwischen 3. und 4. Schuljahr ihr Pflichtpraktikum. Gesucht werden Salons, die dem Nachwuchs die Möglichkeit zur Praxis in ihren Salons geben.
Eckdaten:
3 Monate in Vollzeit (Anfang Juni bis Ende September)
Praktikumsentlohnung lt. Kollektivvertrag, Höhe Lehrlingsentschädigung 1. Lehrjahr
Anmeldung bei Krankenkasse
Arbeitsverhältnis mit Ausbildungselementen, max. 8 Std./Tag, 40 Std./Woche
Beschäftigungsmöglichkeiten von Hairstyling-SchülerInnen:
VOLONTARIAT: max. 14 Tagen, Ausbildungsverhältnis, keine Entlohnung, Anmeldung bei Krankenkasse (Unfallversicherung)
PFLICHTPRAKTIKUM: 3 Monate zwischen 3. und 4. Jahrgang
FERIALJOB: individuelle Dauer, Entlohnung lt. Kollektivvertrag