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Credit: Matthias Merz

23.12.2020

Regeln für Friseure im Dritten Lockdown

Körpernahe Dienstleistungen im Salon oder durch Mobilfriseure ist untersagt. Eine Ausnahme bilden B2B - und Gesundheitsdienstleistungen ...

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Die WKO veröffentlicht im Rahmen der COVID Maßnahmen-Verordnung die Regeln für Körpernahe Dienstleistungen im dritten Lockdown, der am 26.12. beginnt. 

  • Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik, Visagistik, etc.) im Salon oder an einem anderen Ort der beruflichen Tätigkeit (beispielsweise Hausbesuche durch Mobilfriseure) sind untersagt.
     
  • Ausnahme 1
    Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen zum Zweck zumindest zweiseitig unternehmensbezognener Geschäfte (beispielsweise StylistInnen Backstage beim Fernsehen)  ► siehe auch Friseurdienstleistungen B2B 
     
  • Ausnahme 2
    Gesundheitsdienstleistungen (beispielsweise Perückenanpassung für Chemo-Patienten)
     
  • Für alle Ausnahmen gelten die bekannten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
     

Damit orientiert man sich an den finalen Regeln, die im zweiten Lockdown nach langem Hin und Her vereinbart wurden.

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