Arbeitsrecht: Kein Recht auf Hund
Arbeitsrechtlich liegt die Entscheidung über den Salonhund allein beim Arbeitgeber. Dieser gibt die Erlaubnis, ob ein Hund mitgenommen werden darf oder nicht.
Auf Allergien oder Angst bei KollegInnen sollte Rücksicht genommen werden. Überlegt auch, was passiert, wenn ein neuer Kollege mit dem Hund nicht einverstanden ist. Ein Recht auf Mitsprache haben diese allerdings nicht: "Es entscheidet der Chef mit seinem Hausrecht und dieser kann sich auch jederzeit umentscheiden", erklärt uns Mag. Jakob Wild, Bundesinnungsgeschäftsführer für Friseure.
Angekaute Kabel, gestohlene Wurstsemmeln und gebissene Kunden
Über Schäden haftet normalerweise der Halter des Hundes. Vor der Erlaubnis, den Hund mitzubringen, sollte eine klar definierte Vereinbarung getroffen werden, wer für welche Schäden aufkommt.
Bedenkt dabei auch Situationen, in denen kein „Schuldiger“ gefunden werden kann – z.B. wenn der Hund sich die Jause des Kollegen schnappt, die dieser unbeaufsichtigt liegengelassen hat. Besonders heikel wird es, wenn es Kunden betrifft – eine seidene Bluse ist schnell angesabbert und dünne Strumpfhosen kriegen schnell Löcher – das kann auch beim freundlichsten Hundekontakt passieren