Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis zum 19. April 2020 geschlossen. Dazu gehören ebenso Betriebe, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Friseursalons oder Kosmetikstudios.
Seit 16.03. Mitternacht sind außerdem öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete bleiben geschlossen.
Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen. Der Beschluss bleibt voraussichtlich bis 19. April gültig.