Fixkostenzuschüsse beantragen
Im Rahmen des Corona-Hilfs-Fonds werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten in der Corona Krise gewährt. Vorbehaltlich korrekter Angaben müssen diese nicht rückerstattet werden. Registrierung beim aws für Fixkostenzuschüsse ab 15.4.2020 möglich.
Voraussetzungen
- Standort in Österreich
- Fixkosten müssen in Österreich operativ angefallen sein
- Umsatzverlust mindestens 40%
- Betriebe müssen zumutbare Maßnahmen setzen, um Fixkosten zu reduzieren
- Gesundes Unternehmen vor der Krise
- Nachweis, dass Unternehmen sämtliche zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
Ob dies nur für Unternehmen gilt, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt haben und auch für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gekündigt/ mit Wiedereinstellungsgarantie, haben, wird im Einzelfall entschieden. Hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen.
Höhe des Fixkostenzuschusses
Staffelung des Zuschusses nach Umsatzausfall
- 40 – 60% Ausfall = 25% Fixkostenzuschuss
- 60 – 80% Ausfall = 50% Fixkostenzuschuss
- 80 - 100% Ausfall = 75% Fixkostenzuschuss
Friseure fallen in letztere Kategorie, außer der Gutschein- und Produktverkauf läuft so gut, dass man nur einen z.B. 70%igen Umsatzausfall hat, dann würde der Anspruch abgestuft auf 50%.
Hierzu gibt es noch keine gegenteilige Aussage der Regierung. Im Gegenteil, es wurden so viele Gutschein-Portale wie nie aus dem Boden gestampft, das kann Ihnen hierfür auf die Füße fallen.