Anzeige

Anzeige

Credit: pattozher KI-generiert | AdobeStock

04.06.2025

Trinkgeldpauschale: Abschaffung oder Beibehaltung?

In Österreich wird seit dem Frühjahr hitzig debattiert: Wären Steuern auf Trinkgelder gerechtfertigt? Ist die Trinkgeldpauschale noch zeitgemäß? Oder soll es gar eine komplette Abgabenfreiheit geben? Ein Überblick über Pro und Contra der aktuell geltenden Trinkgeldpauschale!

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Trinkgeld: Geschenk des Kunden, nicht Lohn, wird allgemeinhin argumentiert. Vor allem über das zusätzliche Einkommen zum häufig gezahlten Basisgehalt wird von vielen Friseurinnen und Friseuren hochgeschätzt. 

Die Diskussion über die Abschaffung der Trinkgeldpauschale betrifft aus diesem Grund insbesondere das Friseurhandwerk. Die Trinkgeldpauschale ermöglicht es Friseuren, pauschalierte Beträge als Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge zu verwenden, ohne detaillierte Aufzeichnungen über erhaltene Trinkgelder führen zu müssen. Derzeit beträgt die Pauschale 70 € monatlich für ausgelernte Friseure und 22 € für Lehrlinge.

Was für die Beibehaltung der Trinkgeldpauschale spricht

1. Soziale Absicherung

Die Pauschale ermöglicht es, Trinkgelder in die Sozialversicherungsbemessung einzubeziehen, was sich positiv auf Pensionsansprüche auswirkt. 

Es geht hier nicht um Riesenbeträge, aber im Laufe von einem Arbeitsleben kommt auch hier einiges zusammen. 

2. Verwaltungsvereinfachung

Durch die Pauschalierung entfällt die Notwendigkeit, genaue Aufzeichnungen über erhaltene Trinkgelder zu führen, was den administrativen Aufwand für Betriebe reduziert.

3. Rechtssicherheit

Die Pauschale bietet eine klare Regelung für die Behandlung von Trinkgeldern, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft.

Was für die Abschaffung der Trinkgeldpauschale spricht

1. Geringe Transparenz

Die Pauschale basiert auf Schätzungen und spiegelt nicht die tatsächlichen Trinkgeldeinnahmen wider, was zu Ungerechtigkeiten führen kann.

2. Ungleichbehandlung

Nicht alle Dienstleistungsberufe profitieren von einer Trinkgeldpauschale, was zu einer Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Berufsgruppen führt.

3. Bürokratische Entlastung der Betriebe

Trinkgeldeinnahmen, egal ob bar oder digital, könnten zukünftig als Durchlaufposten betrachtet werden.

4. Verändertes Zahlungsverhalten

Mit dem Anstieg von Kartenzahlungen wird die direkte Übergabe von Trinkgeldern seltener, was die Relevanz der Pauschale in Frage stellt. 
An einer tatsächlichen Einsicht der Trinkgelder ist jedoch niemand interessiert, um zu vermeiden, dass die Trinkgeldpauschale angehoben wird oder tatsächliche Trinkgeldbeträge zum Einkommen hinzugezählt würden.

5. Offizielle Kommunikation der Trinkgeldmöglichkeiten

Was wollen Friseure?

"Lasst den Mitarbeitern ihr Trinkgeld! und nehmt uns Unternehmern die Angst Trinkgeld transparent zu machen." bringt es ein Unternehmer auf den Punkt. 

Aktuelle rechtliche Lage in Österreich: Trinkgeldpauschale

Die aktuelle rechtliche Lage im Friseurhandwerk basiert auf einer sogenannten ► Trinkgeldpauschale. Diese beträgt 70 € pro Monat (bzw. 22 € bei Lehrlingen)  (► weitere Infos) und gilt als angenommener durchschnittlicher Trinkgeldbetrag, der monatlich eingenommen wird.

Diese Pauschale wird bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Das bedeutet: Trinkgeld ist für Mitarbeitende nicht steuerpflichtig, wohl aber sozialversicherungspflichtig. Die Abgaben gehen dabei nicht an den Staat, sondern an die Sozialversicherungsträger, was sich positiv auf das eigene Pensionskonto sowie auf die Höhe des Arbeitslosengeldes auswirken kann.

Nur Salonunternehmer/ Selbstständige müssen auf erhaltene Trinkgelder zusätzlich Steuern bezahlen.

Die Trinkgeldpauschale enthält jedoch eine Klausel, wonach bei einer erheblichen Abweichung von den pauschalierten 70 € eine Nachzahlung fällig werden kann. Die rechtliche Lage ist daher in der Praxis nicht eindeutig abgegrenzt.

_____________________

Stay tuned! Abonniere ► hier unseren Newsletter, um keine wichtigen Änderungen zu verpassen! 

Zurück zur Übersicht

Aktuelles

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Kommentar melden / Löschung beantragen

[thank_you_for_submitting]
Zurück

0

Teilen