Was ist die überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA)?
Wenn die Schulpflicht beendet ist, und trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle bei einem Ausbildungsbetrieb gefunden werden kann, oder eine betriebliche Lehre abgebrochen wurde, gibt es die Möglichkeit, die Lehre überbetrieblich in einem Ausbildungszentrum zu beginnen. Der Ausbildungsvertrag wird hierbei direkt mit der Schulungseinrichtung (z.B. AMS) geschlossen. Das Ziel der überbetrieblichen Ausbildung ist, im Laufe der Lehre von der Schulungseinrichtung zu einem Lehrbetrieb zu wechseln. Sollte dies nicht gelingen, kann die Lehre auch vollständig überbetrieblich absolviert, und anschließend zur LAP angetreten werden.
Anstelle des Lehrlingseinkommens gibt es in der überbetrieblichen Lehrausbildung eine Ausbildungsbeihilfe, die vom Arbeitsmarktservice bezahlt wird.
- Im 1. und 2. Lehrjahr 109,80 € pro Monat
- Ab dem 3. Lehrjahr 946,80 € pro Monat
Lehrlinge, die ihre Ausbildung überbetrieblich absolviert haben, sind jenen gleichgestellt, die diese in einem Lehrbetrieb abgeschlossen haben.
Entwicklung ÜBA im Vergleich zur Gesamtentwicklung 2010 - 2024
Während die ►Gesamtzahl der Friseurlehrlinge seit 2010 rückläufig und seit drei Jahren stagniert, entwickelt sich die überbetriebliche Lehrausbildung entgegengesetzt.
15 Jahres-Entwicklung:
-57 % Lehrlinge in betrieblicher Ausbildung
+51 % Lehrlinge in überbetrieblicher Lehrausbildung.