Merkmale:
- Keine eigene juristische Person – der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
- Keine Mindesteinlage erforderlich.
- Einfache Gründung (durch Gewerbeanmeldung).
- Buchführungspflichten abhängig vom Umsatz (siehe unten).
- Der Einzelunternehmer ist aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung Wirtschaftskammermitglied und damit stets bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert.
Einzelunternehmen im Friseurhandwerk
Im Jahr 2023 waren im Friseurhandwerk 8.376 Einzelunternehmen gemeldet. Von insgesamt 8.700 als Friseurbetrieb gemeldeten Unternehmen. 95 % der Friseurbetriebe sind Einzelunternehmen. (Quelle: Statistik Austria)
EPU (Ein-Personen-Unternehmen) – die statistische Erhebung
EPU steht für Ein-Personen-Unternehmen. Dies ist kein rechtlicher Begriff, sondern eine statistische und wirtschaftspolitische Bezeichnung.
Ein EPU ist ein Unternehmen ohne Mitarbeiter – also ein Unternehmen, das von einer einzigen Person geführt wird, ohne Angestellte oder mitarbeitende Familienmitglieder.
Wichtig:
- Ein EPU ist in der Regel ein Einzelunternehmer, kann aber auch eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sein.
Sobald auch nur eine Person angestellt wird, ist es kein EPU mehr.