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Credit: Erstellt mit ChatGPT

22.01.2026

WKO fordert Anhebung Kleinunternehmer-Grenze auf 85.000 €

In der neuen EPU-Offensive der WKO wird unter anderem eine Anhebung der Kleinunternehmer-Grenze um weitere 30.000 € gefordert. Das würde rund 70% der österreichischen Friseurbetriebe betreffen. Wettbewerbsverzerrung oder Zukunftsoffensive?

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Die Kleinunternehmer-Regelung erlaubt Unternehmen Rechnungen ohne Umsatzsteuer (USt) zu schreiben – vorausgesetzt es wird die Umsatz-Grenze von 55.000 € jährlich nicht überschritten. Die Unternehmen sparen sich so die USt an das Finanzamt und damit die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) sowie die Umsatzsteuererklärung.

Wettbewerbsverzerrung oder Zukunftsoffensive?

Der Preis ist heiß: Vor allem für die Kundschaft macht es einen Unterschied, ob sie für einen Friseurbesuch 100 € (inkl. 20 %) oder eine Summe von 80 Euro bezahlt.

Waschen-Schneiden-Föhnen

100 € im steuerbaren Salon inkl. 20% MwSt

80 € im steuerbefreiten Salon 0 % MwSt

Bis einschließlich 2023 betraf die Kleinunternehmer-Grenze 40 % der österreichischen Friseurunternehmen. Mit der Anhebung Anfang 2025 von 35.000 € auf 55.000 € wäre Stand 2023 für insgesamt 56 % der Unternehmen eine Umsatzsteuerbefreiung möglich. Wenn die Grenze um weitere 30.000 € steigt, haben 68 % der Unternehmenden einen Preisvorteil im Friseurhandwerk.

Fatale Auswirkung für die Zukunft der Friseur-Branche?

Ausbildung: Wenn Unternehmen 85.000 € im Jahr umsatzsteuerbefreit erwirtschaften können, entsteht wohlmöglich die Motivation zur Betriebsverkleinerung. Damit verliert die Branche noch die letzten Ausbildungsbetriebe.

Fiskalische Ungleichheit: Arbeitgebende Unternehmen schlagen Alarm (► Polittalk imSalon 2024) und sehen weitgehende Folgen für personalintensives Handwerk. Die Umsatzsteuer wird zum Kostenfaktor, der preiserhöhend wirkt. Bei einer Anhebung auf 85.000 € betrifft das knapp 70 % der Friseurunternehmen, die umsatzsteuerbefreite und somit günstigere Haarservices anbieten können.

Schwarzarbeit lockt: Das Friseurhandwerk ist massiv von Schwarzarbeit betroffen. Als personalintensive Dienstleister leiden vor allem jene Unternehmen am unfairen Wettbewerb, die Steuern zahlen, Arbeitsplätze sichern und Ausbildung finanzieren. Hinzu kommen Lohnkosten, Registrierkassenpflicht sowie, dass sie KundInnen an jene, die Preise exklusive anfallender Kostenposten anbieten, verlieren. Laut WKO herrscht im Friseurhandwerk eine 66% Nebenerwerbsschwarzarbeit vor. Um weiterhin die Kleinunternehmergrenze zu halten, ist es verlockend, darüber anfallende Beträge schwarz zu kassieren.

Was bewirkt die EPU-Offensive?

Das Argument der WKO ist, Ein-Personen-Unternehmen in den ersten Jahren der Selbstständigkeit zu unterstützen, damit diese in weiterer Folge Personen anstellen und auch ausbilden. 2024 waren 58 % der Friseur-Unternehmenden EPUs, Tendenz steigend. Ob eine Anhebung der Kleinunternehmer-Regelung dazu beiträgt, dass FriseurInnen einen Anreiz sehen, mit ihrem Unternehmen personell zu wachsen bzw. ausbilden zu wollen ist wünschenswert, aber fraglich.

Geht die Rechnung der WKO für das Friseurhandwerk auf?

Wir haben zum Thema Kleinunternehmer-Regelung mit Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder gesprochen ► "Stuhlmiete: Möglichkeit, Betriebsübergaben an nächste Generation zu finanzieren"

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