imSalon: Ein Verbot von Schwarzarbeit im Vertrag juristisch ein herausforderndes Thema, denn wie soll man etwas, das ohnehin gesetzlich strafbar ist, nochmal verbieten?
Ralf-Joachim Hoffmann: Ja, Schwarzarbeit ist ohnehin schon strafbar, aber sowohl Kundinnen als auch Kolleginnen sehen es immer noch als Kavaliersdelikt. „Ist ja nicht so schlimm“, heisst es da. Mir ist es aber wichtig, dass es ganz klar festgelegt ist, was ich vom Mitarbeiter erwarte und was er von mir erwarten kann. Nur so kann das Zusammenarbeiten gut funktionieren.
Sie haben seit fast 20 Jahren folgenden Absatz im Vertrag stehen:
"Der/die Arbeitnehmer/in darf Nebenbeschäftigungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers ausüben. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der/die Arbeitnehmer/in weder ein Friseurgewerbe betreiben noch sich an einem solchen finanziell oder ideell beteiligen. Unerlaubte Ausübung des Friseurhandwerks (Schwarzarbeit) ist grundsätzlich untersagt und begründet die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses."
Wie reagieren Mitarbeiterinnen*Mitarbeiter darauf?
RJH: Ich gehe immer jeden Punkt des Vertrages nochmal ganz genau durch, denn mir ist es wichtig, dass sie das wirklich verstehen. Tatsächlich sagen sie immer, dass das doch ganz klar ist und selbstverständlich.
Haben Sie schon mal Mitarbeiterinnen wegen Schwarzarbeit gekündigt?
RJH: Ja, einmal. Ein Kollege hat sich in seinem Haus ein Zimmer mit einem kleinen Friseurstudio eingerichtet. Ich habe ihn dabei erwischt, wie er einem Kunden im Salon gesagt hat, er könne doch für viel weniger Geld zu ihm nachhause kommen. Ich habe ihn fristlos gekündigt. Zuerst habe ich ihn darauf angesprochen und er hat es abgestritten. Später habe ich gesehen, dass er sogar am Auto einen Sticker als Werbung für seinen Salon hatte. Das war dann aber auch durch, er hat es verstanden und hingenommen.
Wie haben die Kolleginnen reagiert?
RJH: Die waren völlig entsetzt, wie man so dreist sein kann. Es waren alle voll auf meiner Seite.
Welche Konsequenzen das juristisch hätte, ist nicht ganz klar, wenn wer in einem solchen Fall auf Wiedereinstellung klagt. Wie sehen Sie das?
RJH: Klar wäre ich in der Beweislast, aber nachdem es ja tatsächlich gesetzlich verboten ist, denke ich schon, dass es durchgehen würde. Ich kann den Mitarbeiter ja auch beim Zoll (Anm. Redaktion: In Österreich beim Finanzamt) anzeigen. Möglichkeiten, damit umzugehen, gäbe es genug.