Fachkräfte aus dem Ausland
Für Nicht-EU-BürgerInnen, die ausgebildete Fachkräfte sind, bedeutet eine Auflistung in der Mangelberufsliste ein einfacherer Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Veröffentlicht wird die Liste vom Arbeitsministerium.
Wichtig dabei ist zu beachten, dass ausländische Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber mit Betriebssitz in einem der betroffenen Bundesländer zugelassen werden kann.
Rot-Weiß-Rot - Karte
Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten (einem Staat außerhalb der EU) beantragt werden. Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten Arbeitgebenden.
Fachkräfteverordnung
Als Mangelberufe kommen für die Fachkräfteverordnung Berufe in Betracht, für die pro gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 Arbeitssuchende vorgemerkt sind.
Die Fachkräfteverordnung ist die Grundlage für die Zulassung von Fachkräften aus Drittstaaten im Rahmen der „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Fachkräfte erhalten diese für die Beschäftigung in einem Betrieb, wenn sie eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung nachweisen können und zudem die Mindestpunkte für die sonstigen festgelegten Zulassungskriterien erreichen.