Fachkräfte aus dem Ausland
Für Nicht EU-BürgerInnen, die ausgebildete Fachkräfte sind, bedeutet eine Auflistung in der Mangelberufsliste ein einfacherer Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die Fachkräfteverordnung trat mit 1. Jänner 2023 in Kraft und ist bis einschließlich 31. Dezember 2023 gültig. Veröffentlicht wird die Liste vom Arbeitsministerium.
Wichtig dabei ist zu beachten, dass ausländische Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber mit Betriebssitz in einem der betroffenen Bundesländer zugelassen werden kann.
Fachkräfteverordnung
Als Mangelberufe kommen für die Fachkräfteverordnung Berufe in Betracht, für die pro gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 Arbeitssuchende vorgemerkt sind.
Die Fachkräfteverordnung ist die Grundlage für die Zulassung von Fachkräften aus Drittstaaten im Rahmen der „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Fachkräfte erhalten diese für die Beschäftigung in einem Betrieb, wenn sie eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung nachweisen können und zudem die Mindestpunkte für die sonstigen festgelegten Zulassungskriterien erreichen.