Welchen Text beinhaltet diese Einverständniserklärung?
LL: Hier sind Name, Datum und auch die Information enthalten, die gesetzlich auf den Verpackungen von Haarfärbemitteln gedruckt sind. Wir wissen, dass diese Einverständniserklärung kein Haftungsausschluss bedeutet, uns ist aber wichtig, die Jugendlichen und Eltern darüber zu informieren. Außerdem zeigen wir auch, dass wir nicht einfach leichtfertig mit dem Thema umgehen. Wir nehmen das ernst, weswegen wir in solchen Fällen vermehrt auf Techniken zurückgreifen, bei denen die Kopfhaut mit weniger Chemie in Berührung kommt: zum Beispiel Balayage oder Highlight Techniken. Zudem sind unsere bunten Farben auf Conditioner Basis. Bei permanenten Färbungen oder Komplett-Blondierung lassen wir einen Mini-Ansatz, um das Produkt von der Kopfhaut fernzuhalten.
"Die Eltern sind froh, dass ihre Kinder sich nicht unkontrolliert Chemikalien im Drogeriemarkt oder im Friseurbedarf besorgen und verwenden."
Was sind eure Erfahrungen aus der Praxis zur Thematik?
LL: Wir erhalten durchwegs positive Rückmeldungen. Die Eltern sind froh, dass ihre Kinder sich nicht unkontrolliert Chemikalien im Drogeriemarkt oder im Friseurbedarf besorgen und verwenden. Oftmals sind tatsächlich die Eltern die pushende Kraft.
Wie bringt ihr das Alter jugendlicher Kund*innen in Erfahrung?
LL: Vor dem Termin bekommt man von uns die AGBs mit den Stornobedingungen zugesendet, da wird auch das Alter abgefragt. Wenn beim Termin Zweifel aufkommen, nutzen wir das Beratungsgespräch, um noch einmal nachzufragen und das Alter gegebenenfalls zu überprüfen.
Vielen Dank, Lizzy, für deine Zeit und den Einblick in euren Salon-Alltag!